DSGVO
Zu gutem Schluss möchten wir Sie darauf hinweisen, dass mit dem nahenden EU-DSGVO-Stichtag am 25. Mai 2018 Unternehmen beim Schutz personenbezogener Daten stärker in die Pflicht genommen werden. Die DSGVO wird für Unternehmen zum allumfassenden Thema, kaum ein Bereich bleibt unangetastet. Sie betrifft auch die E-Mail-Kommunikation an sich.
Nach Artikel 32 Absatz 1 der EU-Datenschutzgrundverordnung müssen Unternehmen “geeignete technische und organisatorische Maßnahmen [treffen], um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten”.
Diese Maßnahmen schließen auch die “Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten” (Art. 32 Abs. 1a EU-DSGVO) ein. Somit sieht der Gesetzgeber vor, dass E-Mails bereits jetzt verschlüsselt zu versenden sind, wenn Sie personenbezogene Daten beinhalten.
Lesen Sie mehr über die DSGVO und wie Sie sich durch die geeigneten Maßnahmen vor Abmahnungen und Anzeigen schützen. Wie mache ich meine EDV für die DSGVO fit? Wir helfen Ihnen. Hier geht es zum Portfolio-Punkt DSGVO-Beratung
Auch die Firma SEPPMail hat sich bereits intensiv mit der neuen DSGVO auseinander gesetzt und hierüber ein rechtliches Gutachten über Datenschutzkonformität und Beweisfunktionalität der GINA Technologie erstellen lassen. Dieses können Sie hier herunterladen.
Was sind die nächsten Schritte?
Werden Sie aktiv und sorgen Sie dafür, dass Sie alles mögliche getan haben, um Ihre E-Mail-Kommunikation sicher zu machen. Hierzu gehören Themen , wie SPAM-Schutz, Mail-Archivierung, Mail-Signaturen, das richtige Domain-Hosting oder Malware- und Firewallschutz. Warten Sie nicht länger und sprechen Sie uns an. Wir bieten attraktive Paketlösungen im Managed Service Konzept. Hier bezahlen Sie monatlich pro Mitarbeiter ohne selbst Kosten für Hard- und Software im eigenen Haus zu haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen zum Thema E-Mail-Verschlüsselung oder E-Mail-Signierung haben. Sprechen Sie uns einfach an.